Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
Geltungsbereich
- Sämtliche Leistungen und Angebote von Velberter Handy-Werkstatt, IDcom GmbH (nachfolgend „VHW“ genannt) für den Verkauf von Produkten unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, welche der Kunde mit Abschluss des Kaufvertrages anerkennt. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn VHW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Das Produktangebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB) und (ii) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Neben dem Verkauf von Produkten vermittelt VHW im Auftrag von Netzbetreibern und Diensteanbietern deren Verträge. Für diese vermittelten Verträge gelten ausschließlich die jeweiligen AGB und Vertragsbedingungen des Anbieters.
- Sämtliche Angaben hinsichtlich der von VHW vertriebenen Geräte und Zubehörteile in Produktbeschreibungen, Prospekten o.ä. sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
- Alle Preise von VHW verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen/Updates, Installationen und sonstigen Nebenleistungen.
-
Vertragsabschluss
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn VHW und ggf. ein Drittanbieter (z.B. der Netzbetreiber bei Mobilfunk- oder Datentarifverträgen) das Angebot annehmen. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.
- Ist Bestandteil des Vertrages auch die Vermittlung eines Mobilfunk- oder Datentarifvertrages, hängen die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit VHW von dem Bestehen des Mobilfunk- oder Datentarifvertrages während der Laufzeit des Vertrages mit VHW ab.
-
Bezahlung
- Die erbrachte Dienstleitung oder die Ware kann per EC-Karte bezahlt werden. Die Belastung des Kontos erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware bezahlt wurde.
- Die erbrachte Dienstleitung oder die Ware kann bar im Shop bezahlt werden.
- Sollte ein Problem welches durch den Wechsel eines Teils behoben wurde, wieder auftauchen, muss trotzdem die Überprüfungspauschale von 29,90€ von dem Kunden bezahlt werden.
- Sollte eine Rechnung in einem Zeitraum von drei (3) Montaten (!) nicht bezahlt worden sein, geht das Gerät sofort in den Besitz der VHW über.
-
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises alleiniges Eigentum von VHW. Bei Finanzkauf gelten grundsätzlich die AGB der Finanzierungsbank als mitvereinbarer.
- Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Abhandenkommen der Ware, sowie Insolvenz des Kunden bzw. dessen Besitzmittlers sowie Besitzwechsel sind VHW unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde ist bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware an andere nicht befugt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die VHW an der Ware zustehenden Rechte hinzuweisen und VHW unverzüglich zu benachrichtigen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden.
-
Gewährleistung
- Für die Garantieleistungen gelten die jeweils gültigen Herstellerbedingungen bzw. Herstellergarantien, welche jedem Gerät beiliegen, ausschließlich gegenüber dem Hersteller.
- Schäden, die aus einer unsachgerechten Behandlung wie z.B. Sturzschäden entstehen können, stellen keinen Mangel dar.
- Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung ist nur möglich, wenn VHW eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und diese erfolglos abgelaufen ist
- Die Garantiefrist beträgt, sofern sie Akkus, Batterien und sonstige Verschleißteile betreffen, sechs Monate nach Ablieferung. Diese können jedoch bei den einzelnen Herstellern variieren.
- Für gebrauchte Gegenstände und Verkäufe neuer Sachen, die keinen Verbrauchsgüterkauf darstellen, beträgt die Gewährleistungszeit ein Jahr ab Kaufdatum.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kauf, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Kauf.
- Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die Regelungen des § 377 HGB finden Anwendung.
- Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder VHW die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 5 dieser AGB.
-
Haftung
- VHW haftet nicht für Datenverluste und/oder etwaiger daraus resultierender Schäden. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung der VHW wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen haftet VHW bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht durch VHW verletzt worden ist. In diesem Falle ist die Haftung von VHW auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vertragstypischerweise zu rechnen ist.
- VHW haftet nicht für verlorene Passwörter.
-
Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Die Aufrechnung gegen Forderungen von VHW ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Aufrechnungsforderungen gestattet.
- Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn seine Gegenansprüche unmittelbar aus diesem Vertrag herrühren.
-
Datenschutz
HWV darf die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange VHW zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dies kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Archivierungsvorschriften.
VHW ist berechtigt Daten im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte zu übermitteln. VHW beauftragt Dritte ausschließlich im Rahmen des § 11 Bundesdatenschutzgesetz und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz. -
Verlust von Daten
- Der Kunde ist verpflichtet, soweit möglich, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen bevor er sein Gerät in Reparatur gibt. Ausgenommen hiervon sind Datensicherungs- oder Übertragungsaufträge.
- VHW kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung von elektronischen Kundendaten haftbar gemacht werden.
-
Bestimmungen der Reparaturen
- Jeder Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor einer Reparatur selber verantwortlich. Ausgenommen sind hier Datenrettungen oder Datenübertragungen.
- Sollte es im Laufe einer Reparatur zu einem unbeabsichtigten Datenverlust kommen, kann die VHW dafür nicht Haftbar gemacht werden.
- Die VHW bietet keine Garantieübernahme oder Garantieerweiterung im Bezug auf die Herstellergarantie an.
- Sobald bei einem Handy eine gravierende Änderung (Schraubenentfernung, Software/Firmware Änderung/Modifizierung) vorgenommen wird, erlischt die Garantie des Herstellers und wird NICHT durch die VHW neu aufgenommen oder erneuert.
- Die VHW gibt keine Gewährleistung auf Feuchtigkeitsschäden die nach der Reparatur passieren.
-
Gerätezustand „refurbished“
- Refurbished (engl.) bedeutet übersetzt Instandgesetzt!
- Auf Geräte die instandgesetzt worden, gibt die VHW eine einjährige Garantie, beginnend mit dem Kaufdatum. Eine Garantie bei Privatverkäufen wird nicht von der VHW gegeben.
- Instandgesetzte Geräte werden nicht im üblichen Lieferumfang verkauft. Als Zubehör bei einem instandgesetzten Gerät gibt es lediglich ein Ladekabel bei dem Gerät dazu.